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Regeste
Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO ; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde.
Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2).
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Referenzen
Artikel:
Art. 9 BV,
Art. 3 Abs. 2 und