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Regeste

Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Art. 3 Abs. 3 und Abs. 9 NISV).
Überprüfung der im Standortdatenblatt angegebenen äquivalenten Strahlungsleistung ERP (Art. 3 Abs. 9 NISV; E. 4).
Balkone und Dachterrassen zählen nicht zu den Orten mit empfindlicher Nutzung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV, an denen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden müssen (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 3 und Abs. 9 NISV, Art. 3 Abs. 9 NISV