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Regeste

Art. 121bis Abs. 1 Starkstromverordnung.
Zum Anschluss an Hausinstallationen bestimmte elektrische Apparate, die Personen oder Sachen gefährden oder auf benachbarte Schwachstromanlagen störende Fernwirkungen ausüben können. Ein Inverkehrbringen nicht typengeprüfter derartiger Apparate liegt nicht vor, wenn sie an einer Ausstellung zu Marktforschungszwecken gezeigt werden, wohl aber, wenn sie zu Bemusterungszwecken einer Firma ohne fachkundiges Personal übergeben werden.