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Regeste

Staatsrechtliche Beschwerde, Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Kantonale Rechtsmittel im Sinne von Art. 86 Abs. 2 OG sind nur solche, bei deren Ergreifung Anspruch auf einen Bescheid besteht, was bei der Petition oder bei der nach der aargauischen Verwaltungspraxis zulässigen "Aufsichtsbeschwerde" nicht zutrifft (Erw. 2).
Güterzusammenlegung, Willkür. Neuzuteilungen und insbesondere die Zerstückelung eines Grundstücks sind willkürlich, wenn damit ein dem Güterzusammenlegungsverfahren fremder Zweck verfolgt wird (Erw. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 86 Abs. 2 OG