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Regeste

Stimmrecht. Behördliche Intervention in den Abstimmungskampf.
Die Veröffentlichung einer Informationsseite über Abstimmungsvorlagen in zwei Zeitungen durch den Regierungsrat verletzt mangels triftiger Gründe das politische Stimmrecht der Bürger (E. 4).
Die Volksabstimmungen brauchen indessen dann nicht aufgehoben zu werden, wenn ohne behördliche Intervention ein anderes Abstimmungsergebnis nicht ernsthaft in Betracht gekommen wäre (E. 5).