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Regeste
Art. 4 BV; Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Abgabenerhebung.
Sozialabzüge und Steuertarif ergeben sich aus dem Gesetz. Art. 4 BV ist verletzt, wenn im Hinblick auf die rechtsgleiche Besteuerung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren einem Konkubinatspartner, der für den Unterhalt von Kindern im eigenen Haushalt aufkommt, der ihm gesetzlich zustehende höhere persönliche Abzug und günstigere Steuertarif verweigert werden.
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Artikel: Art. 4 BV