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Regeste

Rodungsbewilligung zur Förderung der baulichen Entwicklung einer Gemeinde.
1. Erlass einer Gewerbezone und Berücksichtigung des Walderhaltungsgebots (Art. 18 Abs. 3 RPG); Voraussetzungen für die Erteilung einer Rodungsbewilligung. Von der Rechtsprechung entwickelte Kriterien (E. 2a, b und c).
2. Im konkreten Fall ist das Erfordernis der relativen Standortgebundenheit gemäss Art. 26 Abs. 3 FPolV erfüllt und es liegen keine polizeilichen Gründen vor, die gegen die Rodung sprechen würden (E. 3a und b).
3. Es fehlt hingegen ein überwiegendes Interesse an der Durchführung der Rodung, da die Gründe, die eine harmonische Entwicklung der geplanten Industrie- und Gewerbezone gefährden könnten, nicht mehr bestehen (E. 3c).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 3 RPG, Art. 26 Abs. 3 FPolV