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Regeste

Musterschutz, Hinterlegung einer Zeichnung.
1. Art. 17 Abs. 2 und 3 MMG. Befugnis des Amtes, ein unzulässiges Muster auch dann zurückzuweisen, wenn der Gesuchsteller es verschlossen hinterlegen will (Erw. 1).
2. Art. 2 MMG. Eine Zeichnung erfüllt den gesetzlichen Begriff des Musters nicht, wenn sie weder geeignet noch dazu bestimmt ist, bei der gewerblichen Herstellung eines Gegenstandes als Vorbild zu dienen (Erw. 2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 17 Abs. 2 und 3 MMG, Art. 2 MMG