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Regesto
Se un'assicurazione privata di responsabilità civile ha fatto lecitamente sorvegliare una persona da parte di un investigatore privato, l'art. 43 cpv. 1 in relazione con l'art. 61 lett. c LPGA costituisce la base legale per l'utilizzazione dei relativi mezzi di prova (rapporto d'indagine e videocassetta) da parte dell'Istituto nazionale svizzero di assicurazione contro gli infortuni. (consid. 2.5.1)
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