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Regeste

Anwendungsbereich des Rechtsbehelfs nach Art. 51 Abs. 1 ZPO.
Intertemporalrechtliche Anwendbarkeit nach Art. 404 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 ZPO. Zeitlicher Anwendungsbereich im Verlauf des Prozesses (Art. 51 Abs. 3 ZPO; E. 3.2 und 3.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 51 Abs. 1 ZPO, Art. 404 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 ZPO, Art. 51 Abs. 3 ZPO