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Regesto
Le decisioni cantonali rifiutanti l'assistenza giudiziaria sono decisioni incidentali separatamente impugnabili mediante ricorso di diritto amministrativo.
Art. 103 OJ.
L'Ufficio federale delle assicurazioni sociali ha diritto di ricorrere contro tali decisioni.
Art. 85 cpv. 2 lit. f LAVS, 30bis cpv. 3 lit. f e 121 cpv. 1 LAMI, 56 cpv. 1 lit. d LAM. Presupposti dell'assistenza giudiziaria gratuita.
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Referenzen
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