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Regeste

Art. 34 Abs. 1 und 2 BV; Art. 85 lit. a und Art. 88 OG; kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2003 über die Teilrevision der Zürcher StPO.
Legitimation von Privaten und juristischen Personen zur Stimmrechtsbeschwerde (E. 1.2 und 1.3).
Verpflichtung der Behörden zu sachlicher und ausgewogener Information der Stimmberechtigten in den Abstimmungsunterlagen; Zulässigkeit von öffentlichen Äusserungen einzelner Behördemitglieder im Abstimmungskampf (Zusammenfassung und Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3). Analyse des Beleuchtenden Berichtes des Regierungsrates, namentlich zur vorgeschlagenen Abschaffung der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile und Erledigungsentscheide der Einzelrichter, Bezirksgerichte und Jugendgerichte sowie gegen Berufungsentscheide des Obergerichtes. Schwere Verfahrensfehler bzw. gravierende Fehlinformationen, welche das Abstimmungsergebnis wesentlich beeinflusst bzw. verfälscht haben könnten, im vorliegenden Fall verneint (E. 4-6).

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Artikel: Art. 34 Abs. 1 und 2 BV, Art. 85 lit. a und Art. 88 OG