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Regesto
Art. 17 LPGA; integrazione autonoma esigibile.
Per stabilire la soglia dell'integrazione autonoma esigibile di una persona assicurata dopo aver raggiunto 15 anni di erogazione della rendita o il 55° anno di età, è determinante il momento della decisione di soppressione della rendita o quando diviene effettiva la revoca della rendita (consid. 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 17 LPGA