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Regesto
Art. 4 cpv. 1 e art. 5 cpv. 2 LAINF ; art. 134 cpv. 3 OAINF; assicurazione contro gli infortuni facoltativa.
Nell'ambito dell'assicurazione contro gli infortuni facoltativa gli assicuratori non sono liberi di rifiutare ai postulanti la stipulazione del contratto senza alcuna motivazione. Solo in casi fondati ai sensi dell'art. 134 cpv. 3 OAINF possono negare la conclusione della richiesta assicurazione (consid. 5.4).
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Regeste:
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italienisch
Referenzen
Artikel:
art. 134 cpv. 3 OAINF,
Art. 4 cpv. 1 e