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Regeste

Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB.
Die Kantone dürfen Amtspflichtverletzungen, welche nicht unter die Vorschriften des StGB fallen, als übertretung mit Strafe bedrohen.

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Referenzen

Artikel: Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB