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Regeste

Art. 329d Abs. 1 und 2 OR. Ferienlohn. Abgeltungsverbot.
Nichtigkeit einer Vereinbarung, nach welcher der Arbeitnehmer für die Lohnkosten eines "in Ausnahmefällen" nötig werdenden Ferienvertreters selbst aufzukommen hat. Unzulässigkeit der Abgeltung dieses Risikos durch einen überdurchschnittlichen Arbeitslohn (E. 3b).

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Referenzen

Artikel: Art. 329d Abs. 1 und 2 OR