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Regeste

Art. 226m Abs. 1 OR. Unterstellung eines Mietvertrags unter Abzahlungsrecht.
Anwendbarkeit der Abzahlungsvorschriften auf einen langfristigen Automietvertrag, der erst nach Zahlung eines bedeutenden Teils des Wagenwerts aufgelöst werden kann, so dass der Mieter aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Kündigung verzichtet.

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Referenzen

Artikel: Art. 226m Abs. 1 OR