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Regeste a

Res iudicata oder materielle Rechtskraft einer Kündigung nach kantonalem Personalrecht; Anfechtungsgegenstand.
Hebt die kantonale Personalrekurskommission die Verfügung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers über eine fristlose Kündigung rechtskräftig auf, so steht dies einer nachträglichen ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gestützt auf denselben Sachverhalt grundsätzlich nicht entgegen (E. 4).

Regeste b

Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör bei der Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses.
Verletzung des rechtlichen Gehörs verneint, da der Betroffene im zur Kündigung führenden Verfahren seinen Standpunkt wirksam zur Geltung bringen konnte (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 2 BV