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Regeste

Angestelltenordnung (BRB vom 10. November 1959/8. Januar 1971). Kündigung des Probeverhältnisses durch die Verwaltung.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
2. Gründe für die Kündigung. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 5 und 6).
3. Anspruch des Angestellten auf ein Dienstzeugnis (Erw. 7).