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Regeste
De la notion d'apprentissage ou d'études (art. 25 al. 2 LAVS).
- Interprétation de la jurisprudence antérieure.
- Celui dont le but principal est d'obtenir un gain et qui ne reçoit qu'accessoirement une formation proprement dite n'est pas considéré comme faisant un apprentissage ou des études.
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: art. 25 al. 2 LAVS