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Regeste

Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 und 46 HRegV, Art. 104 lit. a OG; Handelsregister, territoriale Bezeichnung in einer Firma.
1. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1).
2. Die Weigerung des eidg. Amtes für das Handelsregister, einem Transport- und Speditionsunternehmen in der Firma die Zusätze "Euro" und "Europa" zu bewilligen, verletzt das Gesetz nicht (Erw. 2 und 3).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 und 46 HRegV, Art. 104 lit. a OG