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Regesto
Art. 214 cpv. 1 PP; comunicato di stampa.
Un comunicato di stampa dell'Ufficio dei giudici istruttori federali non rappresenta un'operazione ai sensi dell'art. 214 cpv. 1 PP (consid. 2). Esso, se possibile, dovrebbe tuttavia venire sottoposto preventivamente alle parti per una presa di posizione (consid. 3).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 214 cpv. 1 PP