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Regeste

Art. 97 Abs. 1 und 106 Abs. 1 OG.
Kantonale Entscheide, welche die unentgeltliche Rechtspflege verweigern, sind Zwischenverfügungen.
Art. 132 in Verbindung mit Art. 104 und 105 OG.
Beschränkte Kognitionsbefugnis des Eidg. Versicherungsgerichts im Rechtsmittelverfahren betreffend Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege durch die Vorinstanz.
Art. 121 KUVG.
Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege (Bestätigung der Rechtsprechung).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 104 und 105 OG, Art. 121 KUVG