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Regeste

Art. 68 Abs. 1 und 5 SSV. Bedeutung der schwarzen Konturpfeile in Lichtsignalen.
Die im Rot- und Gelblicht von Verkehrsampeln erscheinenden schwarzen Konturpfeile verbieten den Benützern der zugeordneten Fahrspur auch, in anderer als in Pfeilrichtung weiterzufahren (E. 3b).

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Referenzen

Artikel: Art. 68 Abs. 1 und 5 SSV