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Regeste

Art. 24 lit. c MSchG.
Ist der Inhaber einer Marke für das Gebiet der Schweiz strafrechtlich dagegen geschützt, dass die gleiche, im Auslande eingetragene Marke von deren Inhaber für andere Staaten in der Schweiz gebraucht wird? (abweichende Auslegung der angeführten Bestimmung gegenüber der in BGE 50 I 328 vertretenen Auffassung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 24 lit. c MSchG