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Regeste

Art. 85 lit. a OG; Stimmrechtsbeschwerde; zulässige Rügen.
In der Stimmrechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Volksabstimmung über einen Strassenkredit kann nicht geltend gemacht werden, die Rechtmässigkeit der Strasse hätte vor der Anordnung der Abstimmung beurteilt werden müssen (E. 1d/cc). Zulässigkeit der Rüge, die Orientierung der Stimmbürger über eine Vorlage sei nicht hinreichend und zudem einseitig (E. 1d/dd).

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Artikel: Art. 85 lit. a OG