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Regeste

Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche infolge Fluglärms sowie von Abwehrrechten gegen den direkten Überflug; Bemessung der Entschädigung für ein teils gewerblich genutztes Miethaus.
Lärmunempfindliche gewerblich genutzte Bauteile sind bei der Verkehrs- und Minderwertsermittlung nicht von vornherein ausser Acht zu lassen. Das Ausmass des Schadens ist gestützt darauf zu beurteilen, wie die (Gesamt-)Liegenschaft im Schätzungszeitpunkt konkret genutzt worden ist oder hätte genutzt werden können (E. 6.1). Aufgrund einer Zonenplanänderung sind für die Liegenschaft des Beschwerdeführers keine Wohnanteilflächen mehr vorgeschrieben, weshalb er künftig auch Wohnräume gewerblich nutzen kann. Im Enteignungsrecht gilt der Grundsatz der Schadenminderungspflicht. Obliegt dem von übermässigen Lärmimmissionen Betroffenen eine solche, kann ihm kein Ersatzanspruch für den Schaden erwachsen, der hätte vermieden werden können (E. 6.2). Ein im Sinne der Rechtsprechung schwerer Schaden liegt nicht vor (E. 6.3).