Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Rückgriffsrecht zwischen Haltern, die gemeinsam Dritte geschädigt haben. Art. 38 Abs. 2 MFG.
Die Verantwortlichkeit des einzelnen Halters bestimmt sich nach den Ergebnissen des jedem von ihnen obliegenden Exkulpationsbeweises.
Vorsichtspflicht beim Überholen und beim Linksabbiegen. Art. 25 Abs. 1, 26 Abs. 3 MFG.
Wer ausserhalb einer Strassenkreuzung oder -gabelung nach links abbiegt, hebt das Vortrittsrecht des nachfolgenden Fahrzeugs selbst dann nicht auf, wenn er seinen Fahrtrichtungsanzeiger betätigt.