Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 41 ff. OR.
Haftung des Leiters von Bauarbeiten, der einen gefährlichen Zustand schafft und es unterlässt, die zur Abwendung der Gefahr geeigneten Massnahmen zu treffen (Erw. 2).
Adaequater Kausalzusammenhang zwischen dieser Unterlassung und dem Tode der Opfer (Erw. 3 und 4).
Bemessung der Genugtuungssumme. Fehlen von Herabsetzungsgründen i.S. von Art. 44 Abs. 1 OR (Erw. 5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 ff. OR, Art. 44 Abs. 1 OR