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Regeste
Art. 148 StGB; missbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte, Irrtum.
Wer - ohne über ausreichende Deckung zu verfügen - seine Kreditkarte behält und weiterhin davon Gebrauch macht, versetzt die Kartenannehmer (Hotels etc.) nicht in einen Irrtum i.S. von Art. 148 StGB, da seine Solvenz und die Deckung nicht Gegenstand der Prüfung durch die genannten Vertragsunternehmen darstellen.
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Referenzen
Artikel: Art. 148 StGB