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Regeste

Art. 28 BVG, Art. 331b OR.
- Frage offengelassen, ob bei wirtschaftlich bedingter Entlassung ohne statutarische Grundlage Anspruch auf volle Freizügigkeitsleistung besteht (Erw. 7b). Für eine allfällige entsprechende Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtungen müsste jedenfalls ein qualifizierter Begriff der wirtschaftlich bedingten Entlassung erfüllt sein, wie z.B. Entlassung infolge vollständiger oder teilweiser Liquidation der Firma, so dass die geäufneten Vorsorgemittel für die Erhaltung des Vorsorgeschutzes der restlichen Versicherten nicht mehr erforderlich wären. Solche Verhältnisse sind vorliegend nicht gegeben (Erw. 7c).
- Den Vorsorgeeinrichtungen bleibt es unbenommen, in den Statuten von einem weiteren Begriff der wirtschaftlich bedingten Entlassung auszugehen, eine solche bereits bei Reorganisations- oder ähnlichen Massnahmen anzuerkennen und unter diesen Voraussetzungen einen Anspruch auf volle Freizügigkeitsleistung einzuräumen (Erw. 7a).

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Artikel: Art. 28 BVG, Art. 331b OR