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Regeste

Art. 30bis Abs. 3 lit. a KUVG: Kostenauflage.
- Bei leichtsinnigem oder mutwilligem Verhalten im kantonalen Beschwerdeverfahren können die Gerichtskosten auch dem Beschwerdegegner auferlegt werden (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 4).
- Begriff des leichtsinnigen oder mutwilligen Verhaltens im Prozess (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 30bis Abs. 3 lit. a KUVG