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Regeste

Art. 7 ANAG und Art. 10 Abs. 4 ANAG sowie Art. 55 StGB; Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung im Falle eines Ausländers, gegen welchen eine unbedingte Landesverweisung ausgesprochen worden ist; Begnadigungsgesuch; Non-Refoulement-Prinzip und Art. 8 EMRK.
Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 2).
Eine unbedingte Landesverweisung im Sinne von Art. 55 StGB bindet die Fremdenpolizeibehörden (vgl. Art. 10 Abs. 4 ANAG). Der Ausländer, gegen den eine unbedingte Landesverweisung ausgesprochen worden ist, kann auch dann keine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn er mit einer Schweizerin verheiratet ist. Möglichkeit, hinsichtlich der Landesverweisung ein Begnadigungsgesuch zu stellen (E. 3).
Die Rügen, das Non-Refoulement-Prinzip oder Art. 8 EMRK seien verletzt, können nur im Verfahren betreffend den Vollzug der strafrechtlichen Landesverweisung erhoben werden (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 10 Abs. 4 ANAG, Art. 55 StGB, Art. 8 EMRK, Art. 7 ANAG