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Regeste
Art. 74 al. 2 LAMal: durée du droit aux indemnités journalières en cas de maternité.
La durée de seize semaines prévue par cette disposition est impérative et les indemnités journalières en cas d'incapacité de travail avant l'accouchement, dues pour cause de maladie ( art. 72 al. 2 et 3 LAMal ), ne peuvent être imputées sur cette durée légale.
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Artikel:
Art. 74 al. 2 LAMal,