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Regeste

Art. 60 OR und Art. 83 Abs. 1 SVG, Art. 2 ZGB. Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus strafbarer Handlung. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede.
Wird die Verjährung durch eine richterliche Verfügung unterbrochen, nachdem die (absolute) strafrechtliche Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, löst dies nur eine neue zivilrechtliche, nicht eine längere strafrechtliche Verjährungsfrist aus (E. 1).
Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Verjährung (E. 2)?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 60 OR, Art. 83 Abs. 1 SVG, Art. 2 ZGB