Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 45 Abs. 2 lit. b VwVG, Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG, Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG, Art. 30bis Abs. 3 lit. a KUVG, Art. 106 Abs. 2 lit. a MVG. Zwischenverfahren betreffend den Ausstand von Gerichtspersonen im kantonalen Beschwerdeverfahren sind grundsätzlich kostenfrei.
Art. 134 OG. Regeln für die Kostenpflicht im Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht, wenn sich die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine kantonale Zwischenverfügung richtet, die in einem Leistungsprozess ergangen ist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 45 Abs. 2 lit. b VwVG, Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG, Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG, Art. 30bis Abs. 3 lit. a KUVG mehr...