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Regeste
Art. 11 SchKG; Anwendbarkeit des Verbots, für eigene Rechnung Rechtsgeschäfte abzuschliessen, auf Mitglieder des Gläubigerausschusses im Rahmen der Durchführung eines Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung.
Der anlässlich einer öffentlichen Versteigerung bei Durchführung eines Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung erfolgte Zuschlag eines Grundstücks an ein Mitglied des Gläubigerausschusses ist ungültig nach Massgabe von Art. 11 SchKG.
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Referenzen
Artikel: Art. 11 SchKG