Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Organbegriff gemäss Art. 754 Abs. 1 OR.
1. Allgemeine Voraussetzungen der materiellen Organstellung im Sinne von Art. 754 Abs. 1 OR; insbesondere Abgrenzung zum Organ gemäss Art. 55 ZGB (E. 3).
2. Umstände, die im konkreten Fall gegen eine Haftung als materielles Organ sprechen (E. 4).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 754 Abs. 1 OR, Art. 55 ZGB