Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Völkerrechtliche Immunität von Organismen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Körperschaften, denen nach dem Recht ihres Sitzes eigene Rechtspersönlichkeit zukommt, können grundsätzlich keine staatliche Immunität beanspruchen. Ausnahmen sind nur denkbar, soweit solche Körperschaften mit staatlicher Hoheitsgewalt (iure imperii) gehandelt haben.