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Regeste

Art. 19 Abs. 3 IVG; Art. 9 Abs. 2 IVV.
Die Nichtaufnahme der Finanzierung von Massnahmen pädagogisch-therapeutischer Art bei sehbehinderten Kindern, die die Volksschule besuchen, in die abschliessende Aufzählung von Art. 9 Abs. 2 IVV ist weder gesetz- noch verfassungswidrig.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 9 Abs. 2 IVV, Art. 19 Abs. 3 IVG