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Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV; interkantonale Doppelbesteuerung; Präzisierung der Praxis bezüglich Ausscheidungsverluste bei Liegenschaften im Privatvermögen.
Behandlung von Gewinnungskosten in der interkantonalen Steuerausscheidung. Begriff des Gewinnungskostenüberschusses und des Ausscheidungsverlustes (E. 3.1).
Bisherige Praxis zu den Ausscheidungsverlusten bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen (E. 3.2-3.5).
Der Kanton des Nebensteuerdomizils muss den Gewinnungskostenüberschuss einer Privatliegenschaft im Kanton des Hauptsteuerdomizils übernehmen (E. 4.1 und 4.2).
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Referenzen
Artikel: Art. 127 Abs. 3 BV