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Regeste

Art. 22bis lit. c BdBSt; Weiterbildungskosten unselbständig Erwerbender.
Begriff der für die Berufsausübung erforderlichen Weiterbildung. (Hier: Kosten eines im Ausland absolvierten Sprachkurses.)

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 22bis lit. c BdBSt