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Regeste

Art. 28 Abs. 2 IVG: Invaliditätsschätzung.
Beim Einkommensvergleich sind Mehrkosten der Lebenshaltung infolge invaliditätsbedingten Wechsels des Arbeitsortes dann zu berücksichtigen, wenn sie von ausserordentlichem Ausmass sind.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 28 Abs. 2 IVG