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Regeste

Art. 18 Abs. 3 und 117 StGB. Fahrlässige Tötung.
1. Fahrlässiges Verhalten eines Helikopterpiloten und Flughelfers, die bei einer Rettungsaktion im Gebirge einen freiwilligen Helfer mit dem Knotentau beförderten, ohne dass sie ihm vorher Weisungen erteilten und für die Verwendung einer Sicherung sorgten (Erw. 1).
2. Adäquater Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem tödlichen Absturz des Beförderten (Erw. 2).
3. Fehlen eines Notstandes (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 3 und 117 StGB