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Regeste

Konkurs; Feststellung und Sicherung der Konkursmasse (Art. 221 ff. SchKG).
Unter welchen Voraussetzungen darf das Konkursamt Sachen im Gewahrsam Dritter mit polizeilicher Hilfe in amtliche Verwahrung nehmen? Die Beschlagnahme einer dem Gemeinschuldner unter Eigentumsvorbehalt verkauften und vom Verkäufer "zwecks Sicherstellung" zurückgenommenen Sache ist unzulässig.
Art. 232 Ziff. 4 SchKG ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar.
Tragweite des Kreisschreibens Nr. 29 vom 31. März 1911.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 221 ff. SchKG, Art. 232 Ziff. 4 SchKG