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Regeste

Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG.
Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 17 ff., 93 SchKG