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Regeste

Art. 115 und 522 Abs. 1 OR.
Berufung auf Formmangel eines Vertrages, durch den Pfrundleistungen versprochen wurden, die der Pfründer nach Abschluss des Vertrages aber nicht mehr als solche betrachtete.

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Artikel: Art. 115 und 522 Abs. 1 OR