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Regeste a

"Speziallandwirtschaftszone" für eine Ringkuhkampfarena und eine Markthalle der Oberwalliser Landwirtschaftskammer (Art. 16, 16a und 18 RPG; Art. 38 RPV).
Der Richtplan des Kantons Wallis enthält keine (positive oder negative) Standortplanung für Speziallandwirtschaftszonen; es fehlen auch Vorgaben für die Ausscheidung solcher Zonen durch die Gemeinden. Damit können zurzeit keine Speziallandwirtschaftszonen (gemäss Art. 16a Abs. 3 RPG und Art. 38 RPV) ausgeschieden werden (E. 2.3). Im Übrigen dienen die vorgesehenen Nutzungen nicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (E. 2.4).
Die streitige Zone kann auch nicht gestützt auf Art. 18 RPG ("weitere Nutzungszonen") zugelassen werden (E. 2.5). Sie ist als spezielle Bauzone zu qualifizieren, die gemäss Art. 38a Abs. 2 RPG und Art. 52a Abs. 2 RPV hätte kompensiert werden müssen (E. 2.6).

Regeste b

Nutzungsplanung; Befangenheit des Gemeindepräsidenten.
Prüfung der Befangenheit des Gemeindepräsidenten, der gleichzeitig Präsident des Vereins für die Realisierung von Ringkuhkampfarena und Markthalle war (E. 3.2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 16, 16a und 18 RPG, Art. 38 RPV, Art. 16a Abs. 3 RPG, Art. 38a Abs. 2 RPG mehr...