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Regeste

Materielle Enteignung. Eigentumsbeschränkung, die nur einen einzigen privaten Eigentümer trifft. Art. 22ter Abs. 3 BV, Art. 5 Abs. 2, 26 und 34 RPG.
1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gemäss Art. 34 RPG ist auch dann gegeben, wenn die Eigentumsbeschränkung auf einer Raumplanungsmassnahme beruht, die vor der Inkraftsetzung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes nach kantonalem Recht in Rechtskraft erwachsen ist (E. 1).
2. Materielle Enteignung: Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs; Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 2).
3. Beschränkung, die nur einen einzigen privaten Eigentümer trifft (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2, 26 und 34 RPG, Art. 22ter Abs. 3 BV