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Regeste

Steuerhinterziehung; ersatzfähiger Schaden; Art. 175 DBG.
Steuerbussen, welche dem Gebüssten auf Grund seines Verschuldens auferlegt wurden, sind höchstpersönlicher Natur und stellen damit keinen zivilrechtlich ersatzfähigen Schaden dar (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 175 DBG